SolothurnWest


Einkaufszentrum Coop Kofmehlareal


Richtplananpassung unter Auflagen vom Bund genehmigt

Die Richtplananpassung Kofmehlareal wurde nun auch vom Bund genehmigt, allerdings unter Auflagen. Der Bund schätzte die Problematik ähnlich ein wie die Anwohner, vor allem das "Zuviel" an Verkehr auf der Westumfahrung scheint eine Redimensionierung des Bau-Projektes unumgänglich zu machen, das Verfahren muss nochmals ganz von vorne beginnen. Man kann also festhalten, dass die Anwohner nun schon zum zweiten Mal auf höchster Ebene Recht bekommen haben. Ein redimensioniertes Projekt hätte hingegen durchaus Chancen, von den Anwohnern akzeptiert zu werden.  Die Richtplananpassung war also weit mehr als eine Formsache (wie ursprünglich behauptet wurde). Coop äussert sich zu ihren weiteren Plänen wie folgt (gemäss Solothurner Zeitung):

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GIBELINSTRASSE: «TROTZ UNKLARHEITEN WEITER INTERESSIERT»

«Zurück auf Feld eins» hiess es, als die Pläne von Coop auf dem ehemaligen Kofmehl-Areal wegen Formfehler bundesgerichtlich zu Fall gebracht wurden. «Doch Coop ist weiterhin interessiert, dort eine Filiale aufzubauen», betont Pressesprecherin Stephanie Weiss. So sei ein Supermarkt C (ab 3000 m 2 ) bis hin zu einem Megastore (rund 5000 m 2 ) vorstellbar, sagt Rolf Gurtner, Leiter Verkaufsregion Aargau/Mittelland: «Im Raum Solothurn haben wir sonst keinen in diesen Dimensionen.» Gurtner hofft – trotz unklarer planerischer Situation – das Projekt in den nächsten zwei Jahren angehen zu können. Dass andere Standorte dem Projekt nicht zum Opfer fallen, scheint schon nur angesichts der aktuellen grösseren Investition ins «Rosengarten»-Coop naheliegend. (AK)

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