| Rechnungen ohne Fundament? | 15.06.2008 |
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Die Aare-Brücke steht, die Umfahrung wird in acht Wochen eröffnet. Noch keine Brücke im Streit um Bauverzögerungen konnte die Schlichtungsstelle schlagen. Die Baufirmen haben mittlerweile rund 10 Mio. Franken in Rechnung gestellt und drohen damit, den Kanton zu betreiben. |
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Vor einem Jahr warens 4 und letzten Herbst 6 Mio. Franken. Nun schreibt das «Solothurner Tagblatt» von einem «Streit um 12 Millionen» und zitiert dabei Kantonsingenieur René Suter: Die Rede ist von der Summe, um die sich der Kanton und das Baukonsortium im Zuge der Bauverzögerungen bei der Aarebrücke der Westumfahrung Solothurn angeblich streiten.
Nach über einem Jahr konnten sich die Parteien vor der Schlichtungstelle noch immer nicht einigen. Bleibts dabei, kommt es zu einem Rechtsstreit, der Jahre dauern dürfte. Nun meldet sich Baudirektor Walter Straumann zu Wort: «Die Baufirmen haben seit letzten Herbst ihre Forderungen weiter fortlaufend erhöht.
Die in Rechnung gestellten Beträge summieren sich auf insgesamt rund 10 Mio. Franken.» Da der Kanton nicht zahle, drohten die Firmen mit Betreibungen. Geltend gemacht werden die Folgekosten der neuen Baumethode für die Brückenpfeiler sowie der Beschleunigungsmassnahmen. Straumann bringen die angedrohten Betreibungen nicht aus der Ruhe.
Er betont: «Es handelt sich um Rechnungen, die nicht ausgewiesen und verifiziert sind. Rechnungen für Sachen, für die wir gemäss den vertraglich festgehaltenen Leistungen nicht zur Kasse gebeten werden können.»
Dies bestätigten auch Überprüfungen externer Experten. Zur Streitsumme: Hier hält der Baudirektor fest, dass aus Sicht des Kantons nach wie vor Kosten von 1 bis 3 Mio. Franken «streitbar» seien.
Straumann verweist zudem darauf, dass sich die Mehrkosten für den Kanton – etwa für die Bauherrenunterstützung – mittlerweile auf 1 Mio. Franken belaufen. Diese Mehrkosten macht der Kanton geltend.
Baumethode war «nicht optimal»
Bezüglich der für die Brückenpfeiler ursprünglich vorgesehenen Baumethode kommt die Schlichtungsstelle zum Schluss: Die Methode ist anwendbar, jedoch nicht optimal, da anspruchsvoll und risikoanfällig. Nun steht laut Straumann die Streitfrage im Zentrum, ob bei der Ausschreibung des Bauauftrags hinreichend auf die Risiken der Methode aufmerksam gemacht worden war.
Was, wenn die Schlichtungsstelle oder gar ein Gericht diese Frage mit Nein beantwortet und damit der Kanton an die Kasse kommt? Straumann: «Dann haben wir die Möglichkeit, auf den Projektverfasser respektive das Ingenieurbüro Regress zu nehmen.» Dieses zeichnet im Auftrag des Kantons für die Ausschreibung verantwortlich.
Aufgrund der Verzögerungen und der offenen Schuldfrage stand das Strassenbauprojekt vor einem Jahr laut Straumann vor einem Baustopp. Das Baudepartement habe ernsthaft geprüft, die Arbeiten solange einzustellen, bis geklärt sei, wer für die Bauverzögerung und die Folgekosten die Verantwortung trägt. «Letztlich sind wir aber zum Schluss gekommen, dass ein solcher Schritt wesentlich höhere Kosten zur Folge gehabt hätte.»
Mit Teuerung über 100 Millionen
Wie teuer kommt sie denn nun zu stehen, die Westumfahrung? «Ich gehe nach wie vor davon aus, dass wir uns mit dem Baukonsortium im Rahmen zwischen 1 und 3 Mio. Franken einigen können», so Straumann. Im schlimmsten Fall müsste dem Kantonsrat zusätzlich zum bewilligten Baukredit von 95 Mio. Franken ein Nachtragskredit von 3 Mio. Franken beantragt werden.
Persönlich geht der Baudirektor – Stand der Dinge – aber höchstens von 1 Mio. Franken Mehrkosten für den Kanton aus. Im Baukredit nicht eingerechnet ist die Teuerung. Diese beläuft sich voraussichtlich auf 6 Mio. Franken. Sprich: Das Projekt wird wohl knapp über 100 Mio. Franken verschlingen.
«Grundsätzlich sind Kostenabweichungen immer ärgerlich», sagt Straumann. Aber: «Abweichungen um bis zu fünf Prozent sind im Baubereich im Rahmen der Praxis und müssen in Kauf genommen werden.» Bei der Westumfahrung ist die Öffentlichkeit aufgrund der Vorgeschichte besonders sensibilisiert. War bei der Volksabstimmung 2002 von nur 80 Mio.
Franken die Rede, bewilligte der Kantonsrat nur wenige Monate danach 95 Mio. Franken. Straumann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Volksabstimmung lediglich ein Grobprojekt vorgelegen habe. «Details» – wie etwa die konkreten Pläne und damit Kosten der Brücke usw. – waren noch nicht abgeklärt.
Dafür gabs Gründe. Nur fünf Jahre vor der Abstimmung hatte das Volk die Westumfahrung abgelehnt. Laut Straumann wollte man angesichts einer möglichen erneuten Ablehnung des Projektes vermeiden, Planungskosten in den Sand zu setzen.
Noch acht Wochen
Am 8. August um 8.08 Uhr wird die Umfahrungsstrasse wie geplant eröffnet. Walter Straumann verspricht: Das Ziel der neuen Verkehrsführung – weniger Verkehr im Innenstadt- und Wohnbereich – wird vom ersten Tag an erreicht. Mittel- bis längerfristig erhofft man sich beim Kanton eine zusätzliche, wirtschaftliche Entwicklung der Region. (mz/mz/fhe)
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