| Richtplananpassung unter Auflagen vom Bund genehmigt | 23.08.2011 |
|
Die Richtplananpassung Kofmehlareal wurde nun auch vom Bund genehmigt, allerdings unter Auflagen. Der Bund schätzte die Problematik ähnlich ein wie die Anwohner, vor allem das "Zuviel" an Verkehr auf der Westumfahrung scheint eine Redimensionierung des Bau-Projektes unumgänglich zu machen, das Verfahren muss nochmals ganz von vorne beginnen. Man kann also festhalten, dass die Anwohner nun schon zum zweiten Mal auf höchster Ebene Recht bekommen haben. Ein redimensioniertes Projekt hätte hingegen durchaus Chancen, von den Anwohnern akzeptiert zu werden. Die Richtplananpassung war also weit mehr als eine Formsache (wie ursprünglich behauptet wurde). Coop äussert sich zu ihren weiteren Plänen wie folgt (gemäss Solothurner Zeitung): Weiterlesen |
|
| Verkehrsmodellrechnung Kofmehlareal wirft Fragen auf | 04.01.2011 |
|
Nachdem der Regierungsrat des Kt. Solothurn die Richtplananpassung Kofmehlareal genehmigt hat, wirft das in diesem Zusammenhang erstellte Verkehrsgutachten eine ganze Reihe von Fragen auf. Insbesondere muss man sich fragen, wie der Regierungsrat dazu kommt, einen Richtplaneintrag auf dieser Basis zu genehmigen. Aber bilden Sie sich doch ihr Urteil gleich selbst: Verkehrsmodellrechnung 2010 Kofmehlareal |
|
| Regierungsrat beschliesst Richtplananpassung Kofmehlareal | 14.12.2010 |
|
Die gut begründeten Einwendungen von etwa 90 Personen fanden beim Regierungsrat kein Gehör, die Richtplananpassung Kofmehlareal wird von ihm ohne diesbezügliche Auflagen in Kraft gesetzt. Leider konnte sich der Regierungsrat nicht dazu durchringen, Nägel mit Köpfen zu machen und die guten Anregungen aus dem Quartier als Auflagen verbindlich in den Richtplan aufzunehmen. So bleibt es bei wagen Versprechungen, dass bei den nachfolgenden Verfahren doch noch griffige Massnahmen getroffen werden könnten. Selbstverständlich alles im Konjunktiv formuliert:" Möglicherweise, könnte, später, nicht in diesem Verfahren, wird sich weisen, ist zu prüfen, etc.". Weniger schöne Worte, dafür etwas Konkretes, das wäre weit mehr gewesen. Insgesamt trägt der in dieser Art und Weise getroffene Entscheid wenig dazu bei, Vertrauen aufzubauen und die Wogen zu glätten, sondern dürfte wohl weiterhin für Widerstand sorgen. In einer Phase, in der die Bauherrschaft Marti AG / Coop Entgegenkommen signalisiert und eine Lösung in greifbare Nähe gerückt ist, düfrte dieser Entscheid eine rasche Realisierung des Bauvorhabens eher behindern als fördern. Nun, die kommenden Verfahren werden zeigen, ob die in Aussicht gestellten Massnahmen auch realisiert und die abgegebenen Versprechen tatsächlich eingehalten werden. Man darf also gespannt sein... Sowohl der Regierungsrat wie auch die Anwohner sind mit je einer Medienmitteilung an die Öffentlichkeit gegangen: Medienmitteilung des Regierungsrats Medienmitteilung der Anwohnerschaft Kofmehlareal |
|
| Richtplananpassung Kofmehlareal | 24.06.2010 |
|
Innerhalb der Auflagezeit haben offenbar fast 100 Personen Einwendungen gegen das geplante Einkaufszentrum gemacht. Weiterlesen |
|
| Bauherrschaft zeigt sich unbeeindruckt vom Bundesgerichtsentscheid | 11.02.2010 |
|
Das Kofmehlareal soll in den Richtplan aufgenommen werden, danach will Coop die alten, von den Anwohnern heftig kritisierten Pläne einfach nochmals auflegen und genehmigen lassen. (Solothurner Zeitung 11. Feb.) Ob das klappen wird? Weiterlesen |
|
| 1-5 von 26 | nächste Seite >> |